Gebäudeensemble

Das ehemalige Klärwerk der Stadt Krefeld wurde zwischen 1908 -1910 vom Architekten Georg Bruggaier, Oberbaurat Hubert Hentrich und dem städtischen Ingenieur Krawinkel erbaut. Es liegt in der damaligen Stadt Uerdingen, heute Stadtteil Krefelds.

Das Hauptgebäude bestehend aus Klärhalle und Hochwasserpumpwerk und wurde im ausgehenden Jugendstil erbaut. Es war 1909 zur Eröffnung auf dem technisch modernsten Stand und bildete auch damals schon ein Zeichen, dass die moderne Stadthygiene in den aufstrebenden und wachsenden Städten Europas unabdingbar geworden war. 

Klärwerk

Das größere Klärwerk besteht aus Eingangsportal mit integrierten Nebenräumen, dem Klärwerk in einer kathedralhaften Haupthalle mit zwei Klärkanälen, einem Überlaufkanal, einer Lorenbahn, drei Sperr-Schieben, dem Hallenkran.

Hochwasserpumpwerk

Das kleinere, im identischen Stil erbaute und sich anschließende Hochwasserpumpwerk, enthält Flur, Pumpenhalle, Werkstatt, Magazin und Transformatorenraum. 

Bremsberghaus

Mit der Klärhalle seitlich verbunden ist das Bremsberghaus, ehemals zur Überwindung des Höhenunterschiedes dienend, um das Klärgut mittels Loren auf das Landschaftsniveau zu heben.

Betriebsleiterwohnhaus

Auf dem Gelände befindet sich zudem das Betriebsleiterwohnhaus, später zwischen 1921 – 1922 entstanden. Architekt hier war Anton Rumpen.

Schieberhaus

Dem Hauptgebäude vorgelagert und freistehend ist das 
Schieberhaus, aus abwassertechnischen Gründen nach wie vor im Besitz der Stadtentwässerung der Stadt Krefeld, heute Kommunalbetrieb öffentlichen Rechtes: https://www.krefeld.de/de/stadtentwaesserung/kommunalbetrieb-krefeld-aoer/

Einbrüche

Durch Aufbrechen von Fenstern und Türen wurden originale Holzfenster, gußeisernen Fensterrahmen, Fenstergläser, historische Türen und anderes zerstört. Nach dem Einbruch (oft leider von “lost Places” Fotografen), folgen dann die Sprayer und Eisendiebe und …

Beispiel:

Unmittelbar vor dem 07. August 2018 wurde das Klärwerk an zwei Türen mit massiver Gewalt aufgebrochen und anschließend ein Brand gelegt. Dabei sind über 100 Jahre alte Regale und Türen verbrannt, einer der Aufenthaltsräume der Klärmannschaft, ein Teil der Fassade wurde zudem schwer beschädigt. Die Kriminalpolizei hat gut erhaltene Fingerabdrücke genommen und wir haben das Gelände nun mit versteckten Kameras ausgestattet.

Beispiel:

Im August 2018 wurden zwei Fotografen die sich an einem der Fenster zu schaffen gemacht hatten und offenbar die sichernden Panzerplatten überwunden hatten, erwischt.

Beispiel:

Im März 2018 wurden von unseren Mitarbeitern belgische Fotografen im Gebäude angetroffen.

usw…

Eine ernste Warnung:

Wer sich unerlaubt Zutritt in Gebäude verschafft oder unbefugt betritt, begeht Hausfriedensbruch, § 123 StGB. Dies hat mindestens empfindliche Geldstrafen zur Folge!

Bei Einbruch, also dem gewaltsamen Öffnen einer Umschließung, gilt §243 StGB, dies hat Freiheitsentzug zur Folge!