Hausordnung

Für ein angenehmes Miteinander auf dem Gelände des historischen Klärwerks 

Sehr geehrte Besucher,

wir heißen Sie herzlich willkommen! Für Fragen jeglicher Art stehen Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Die Eigentümer haben die Aufgabe das Denkmal Klärwerk zu erhalten. Der gemeinnützige Fördervereins zum Erhalt des historischen Klärwerks in Krefeld Uerdingen e.V. hilft dabei und macht mit Hilfe von Spenden das Klärwerk für Besucher zugänglich. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Gelände Privatgelände ist.

Damit Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich verläuft, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten;

1. Ihre Sicherheit

Beim historischen Klärwerk handelt es sich um eine ehemalige technische Anlage zur Abwasserreinigung, mit Gleisanlagen, Stufen, Treppen und Kanalschächten. Trotz Schutzvorkehrungen und regelmäßiger Kontrollen können wir, auch aufgrund stetig notwendiger Instandsetzungsarbeiten sowie Baumaßnahmen, keine vollkommene Sicherheit auf den Wegen, Plätzen und in den Gebäuden erreichen. 

Bitte achten Sie deshalb selbst auf Schlaglöcher, mögliche Unebenheiten und Stolperkanten. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass für Sach- und Personenschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, keine Haftung übernommen wird. 

Das Betreten und Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Besonders beim Verlassen der befestigten Wege, auf Treppen und in Durchgängen bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit. 

Eingezäunte oder abgetrennte Bereiche dürfen nicht betreten werden, da Lebensgefahr besteht. Zuwiderhandlungen müssen wir zur Anzeige bringen. Auf einigen Flächen und Wegen erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst.

2. Besuch und Führungen

Besuche sind ausschließlich mit Führungen möglich und werden vom Förderverein organisiert und auch durchgeführt. Wenn Sie an einer Führung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte für eine Anfrage die Website 
https://www.klaerwerk-krefeld.org  und dort im Menü den Punkt Besuch.

3. Straßen und Straßenverkehrsordnung (StVO), Parkplätze

Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist ausschließlich auf den ausgebauten Wegen erlaubt. Es gilt die Schrittgeschwindigkeit. Bitte fahren Sie vorsichtig. Es gelten die Bestimmungen der StVO. Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze im Eingangsbereich und halten alle Wege vollständig frei. Falsch parkende Autos müssen wir kostenpflichtig entfernen, um die Zufahrten für die Feuerwehr und Rettungskräfte jederzeit zu gewährleisten. Fahrräder dürfen auch in den Innenhof mitgenommen werden.


4. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Fotoaufnahmen dürfen ausschließlich privat genutzt werden. Alle anderen Nutzungen von Fotoaufnahmen, darunter auch jede Veröffentlichung von Aufnahmen, alle Film- und Tonaufnahmen, benötigen eine schriftliche Genehmigung durch die Eigentümer. Anfragen richten Sie bitte an info@klaerwerk-krefeld.org

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt.