Bockum besteht auf der Abnahme seiner eignen Abwasser in den Kanal Krefelds

“Durch Rescript des des Herrn Handelsministers vom 18. Januar 1875 wurde [Krefeld] die Erlaubnis erteilt, beim Bau des Canals den Sommerweg und das Banquet eines Teils der von Crefeld nach Uerdingen führenden Staatsstraße, respektive das darunter gelegene Terrain zu benutzen [durch Bockumer Gebiet].

An letzterer Erlaubnis ist die Bedingung geknüpft, dass der Canal, soweit irgend möglich, die Wasser aus dem angrenzenden [Bockumer] Bruch mit sich aufnehmen müsste. Hieraus stützt sich der Anspruch der Gemeinde Bockum auf Aufnahme der Abwasser in den Crefelder Canal.

Sowohl der Gemeinderat von Bockum als die Bürgermeister Pasch & Wolff haben stets unter dem Eindruck gestanden, dass Bockum dieses Recht zu steht. Nur im Interesse der Erhaltung freundnachbarlicher Beziehungen wurde bisher von der entschiedenen Geltendmachung dieses Rechtes abgesehen. In dessen seit 1875 kamen wir bei allen Verhandlungen darauf zurück, dass die vom Herrn Minister auf erlegte Verpflichtung anerkannt werden musste.

Die königliche Regierung hat mit Verfügung vom 23. Februar 1875 die Genehmigung [Krefeld] erteilt. Die selbe hat anerkannt, dass durch die Anlage des Canals den an diesen Canal angrenzenden Grundeigentümern Nachteile erwachsen könnten und deshalb in die Bedingungen, unter welchen die Erlaubnis zur Anlegung des Canals gestattet wurden, die derartige Verantwortlichkeit von sich abgelehnt und der Stadt Crefeld auferlegt.” ¹

¹ Aus der Aktenkopie der “Erwiderung auf die von der Stadt Crefeld gegen die Landgemeinde Bockum gerichteten öffentlichen Angriffe” vom 18. April 1901, gesammelt im Archiv der Stadt Uerdingen, nun enthalten im
Stadtarchiv der Stadt Krefeld

siehe auch https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/TE4PUCCJUO4UWMHYWCDKKCS34NBD6VZR