Krefeld soll durch Regierungsverfügung gezwungen werden, einen Kanal zu bauen

Aus:

“Erwiderung auf die von der Stadt Crefeld gegen die Landgemeinde Bockum gerichteten öffentlichen Angriffe”

“Bockum (bei Crefeld), den 18. April 1901. Die Stadt Crefeld leitete in den früheren Jahren ihre Abwässer durch die öffentlich schaubaren Gräbern, vorzugsweise durch den auf dem Gebiete der Gemeinde Bockum gelegenen Buschgraben ab. Wie die Stadt größer wurde, namentlich als die zahlreich aufgetretenen Färberreien von der Verwendung pflanzlicher Farbstoffe zu mineralischen Farbstoffen übergegangen, entwickelten sich durch die Schmutzwasser-Abführung in den von den Gräben durchzogen landen Gemeinden derartige Übelstände, dass die Stadt bereits im Jahre 1853 und danach in unzähligen Verfügungen durch die königliche Regierung als Landes- Polizeibehörde gezwungen worden ist, für die Wegschaffung des ‘städtischen Schmutz- und Farbstoffes’ einen besonderen Canal zu bauen.

Die Ausführung dieser Anlage zog sich aber noch lange hin. Es folgten Beschwerden auf Beschwerden und schließlich Prozesse; besonders sei der Prozess Fried. Wilh. Heilmann gegen die Stadt erwähnt. Die Stadt wurde genötigt, die Mörs in der Gemeinde Verberg und andere Wasserstücke anzukaufen, um den unaufhörlichen Schadensersatz-Ansprüchen auszuweichen.” ¹

¹ Aus der Aktenkopie im Archiv der Stadt Uerdingen, nun enthalten im
Stadtarchiv der Stadt Krefeld

Siehe auch https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/TE4PUCCJUO4UWMHYWCDKKCS34NBD6VZR