“Im Jahr 1866 erließ allerdings die Kgl. Regierung in Düsseldorf eine Verfügung, wonach die Färber kein schmutziges Wasser mehr in die Canäle laufen lassen sollten. Als die Färber hiergegen aber Revers ergriffen und in ihrem desfallsigem Gesuche darlegten, dass sie das unbestrittene Recht auf Zuleitung ihres Farbwassers in die Canäle besitzen und dass kein gesetzliches Verbot hiergegen existire, wurde jene Verfügung nicht zur Ausführung gebracht, dagegen aber der Stadt Crefeld aufgegeben, einen Canal nach dem Rhein zu bauen um die städtischen Gewässer abzuführen” ¹
¹ as “die Heimat” 84/2013, Industrieller Fortschritt und Umweltproblematik im Krefeld des 19. Jahrhunderts, Christoph Dautermann. Original Fundstelle: Stadtarchiv Krefeld 4/1876, p. 8911.