Regeln für Besuche des historischen Klärwerks 

Das historische Klärwerk in Krefeld Uerdingen ist ein Industriedenkmal

Hausordnung

Herzlich willkommen im Industriedenkmal historisches Klärwerk.

Das historische Klärwerk ist ein Ort demokratischer Grundwerte und setzt sich für Vielstimmigkeit, Teilhabe, Diversität und gegenseitigen Respekt als Basis einer freiheitlich offenen Gesellschaft ein. In diesem Sinne positioniert sich das historische Klärwerk deutlich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus, Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Alter, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung sowie weitere und auch intersektionale Diskriminierungsformen.

Das historische Klärwerk möchte eine Atmosphäre des Respekts, der Offenheit und der Empathie schaffen und dafür Sorge tragen, dass Sie sich wohl und sicher fühlen. Daher gelten für alle Personen, die das Industriedenkmal betreten, folgende Regeln und Bestimmungen:

1. Das Miteinander im Industriedenkmal

Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Industriedenkmal historisches Klärwerk behindert oder belästigt werden. Es ist untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) anzutasten. Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung untersagt. Nicht zulässig sind ebenfalls Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten, die einem undemokratischen und/oder menschenverachtenden Weltbild zuzuordnen sind. Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung wird nicht geduldet. 

Etwaige Vorfälle, die die Arbeit und den Betrieb des Industriedenkmals im Sinne des Leitbilds stören, werden durch die Direktion des historischen Klärwerks sofort zur Anzeige gebracht. 

Personen, die extremistischen Organisationen angehören, extremistischen Szenen zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende (z.B. rassistische, sexistische, antisemitische, homofeindliche oder national-autoritäre) Äußerungen in Erscheinung getreten sind, können vom Personal sowie den jeweiligen Veranstalter*innen des Hauses verwiesen werden, wenn ihre Anwesenheit den Betrieb des Industriedenkmals im Sinne des Leitbildes stört oder das Wohlbefinden der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen beeinträchtigt. 

Wenn Sie Diskriminierungserfahrungen während Ihres Industriedenkmal- 

Besuchs erleben, steht Ihnen das Personal hilfsbereit zur Seite. Wir nehmen Ihre Erfahrung ernst. Daher bitten wir Sie, diese auch an das Team des Industriedenkmals Klärwerk weiterzugeben: info@klaerwerk-krefeld.org

2. Verhalten im Industriedenkmal

2.1. Das Team im historischen Klärwerk hat die Aufgabe, das Haus zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren. Daher haften alle Personen bei Verunreinigung und Beschädigung von Gebäudebestandteilen, Inventarien und Einrichtungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2.2. Menschen mit Gehbeeinträchtigung können selbstverständlich Gehhilfen mitführen. Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, können unser Personal jederzeit vorab und vor Ort ansprechen und es wird gerne Hilfe gegeben. Wir verfügen über einen Barrierefrei Aufzug, der allerdings leider nur von unserem Personal bedient werden kann, auch Kinderwagen können Sie gerne mit in die Räume nehmen.

2.3. Bitte halten Sie von den Geländern der Klärkanäle einen Sicherheitsabstand ein. Verzichten Sie, zu Ihrer eigenen und der Sicherheit aller Gäste, auf das Rennen in den Räumen. Auch vom Telefonieren in den Räumen bitten wir Sie abzusehen. Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Bei Unwohlsein oder in Notfällen steht Ihnen das Industriedenkmal- Personal hilfsbereit zur Seite.

2.4. Aufsichtspflichtige Personen

Kinder unter 12 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zu den Räumen. Erziehungsberechtigte, erwachsene Begleitpersonen und Lehrkräfte sind für das Verhalten (siehe Punkt 2) ihrer Kinder und Schulgruppen verantwortlich.

3. Ihre Sicherheit

Beim historischen Klärwerk handelt es sich um eine ehemalige technische Anlage zur Abwasserreinigung, mit Gleisanlagen, Stufen, Treppen und Kanalschächten. Trotz Schutzvorkehrungen und regelmäßiger Kontrollen können wir, auch aufgrund stetig notwendiger Instandsetzungsarbeiten sowie Baumaßnahmen, keine vollkommene Sicherheit auf den Wegen, Plätzen und in den Gebäuden erreichen.

Bitte achten Sie deshalb selbst auf Schlaglöcher, mögliche Unebenheiten und Stolperkanten. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass für Sach- und Personenschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, keine Haftung übernommen wird.

Das Betreten und Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Besonders beim Verlassen der befestigten Wege, auf Treppen und in Durchgängen bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit.

Eingezäunte oder abgetrennte Bereiche dürfen nicht betreten werden, da Lebensgefahr besteht. Zuwiderhandlungen müssen wir zur Anzeige bringen. Auf einigen Flächen und Wegen erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst.

Sie müssen auf dem gesamten Gelände festes Schuhwerk tragen.

4. Straßen und Straßenverkehrsordnung (StVO), Parkplätze

Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist ausschließlich auf den ausgebauten Wegen erlaubt. Es gilt die Schrittgeschwindigkeit. Bitte fahren Sie vorsichtig. Es gelten die Bestimmungen der StVO. Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze im Eingangsbereich und halten alle Wege vollständig frei. Falsch parkende Autos müssen wir kostenpflichtig entfernen, um die Zufahrten für die Feuerwehr und Rettungskräfte jederzeit zu gewährleisten.

Fahrräder dürfen gerne in den Innenhof mitgenommen werden.

5. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Fotoaufnahmen dürfen ausschließlich privat genutzt werden. Alle anderen Nutzungen von Fotoaufnahmen, darunter auch jede Veröffentlichung von Aufnahmen, alle Film- und Tonaufnahmen, benötigen eine schriftliche Genehmigung durch die Eigentümer. Anfragen richten Sie bitte an info@klaerwerk-krefeld.org

6. Haftung

Sie stellen während ihres Besuches auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Historischen Klärwerks die Eigentümer,  den Verein zum Erhalt des historischen Klärwerks e.V. und unsere Mitarbeiter von der Haftung frei.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt.

Für Informationen zu Foto oder Film- Drehgenehmigungen besuchen Sie bitte Infos zu Foto und Film